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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Zusätzliche Geschäfts- bedingungen des Verlages

Hier mit einem Klick als pdf-Datei erhältlich:
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Allen Vereinbarungen und Ange- boten liegen die Bedingungen des Auftragnehmers zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftrag- nehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für ihn unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.

2.
Für die rechtzeitige Lieferung, oder Übersendung des Anzeigentextes und einwandfreie Druckunterlagen, oder der Beilagen, ist ausdrücklich der Auftaggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder be- schädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an.

3.
Übersandte Korrekturabzüge und Ausdrucke sind vom Auftraggeber zu prüfen und innerhalb von 3 Werktagen an den Auftragnehmer mit Änderungen oder Druckfreigabe zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler. Die zusätzlichen Kosten, für wesent- liche Änderungen des Korrekturabzuges oder Ausdruckes gegenüber dem Manuskript, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlkorrekturen, die ihm innerhalb der Übersendung der Korrekturabzüge gesetzten Frist mitgeteilt werden. Fernmündlich erteilte Korrekturen sind grundsätz- lich ausgeschlossen.

4.
Alle Ansprüche, die durch die Gestaltung der Anzeige gegen den Auftragnehmer aus Verletzung von Musterschutz-, Warenzeichen-, Bild- und Urheberrechten erhoben werden sollten, fallen ausschließlich dem Auftraggeber zur Last.

5.
Anzeigen die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gemacht.

 

6.
Unsere spezifischen Publikationen erfordern einen hohen umfangrei- chen Arbeitsaufwand. Ein bestimm- ter Erscheinungstermin kann nicht angegeben werden, da deren Er- stellung eine von verschiedenen Zeitfaktoren abhängige Gesamtauf- gabe ist. Der Auftragnehmer wird selbstverständlich bemüht sein, innerhalb eines vorgesehenen Zeitrahmens die Lieferung zu be- werkstelligen. Im Hinblick auf die Rechte aus § 326 BGB ist dem Auftragnehmer ggf. eine ange- messene Nachfrist zu gewähren.

7.
Abgeschlossene Anzeigenaufträge bleiben über den gesamten Vorbereitungszeitraum hinweg, also zeitlich unbegrenzt bis zum Liefertermin, rechtskräftig gültig. Hiermit erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden.

8.
Eine nach Bürgerlichem Gesetz- buch jederzeit mögliche Kündigung dieses Werkvertrages führt dazu, dass der Auftraggeber die laut § 649 BGB vereinbarte Vergütung dennoch an den Auftragnehmer zu zahlen hat. Der Auftragnehmer muss sich lediglich den eventuell ersparten Aufwand anrechnen lassen.

9.
Der Auftragnehmer behält sich vor, das Anzeigenformat entsprechend der gelieferten Druckunterlagen zu ändern, wobei eine Differenz in den Abmessungen des Auftrages festgelegten Formates von ca. 15% entstehen kann.

10.
Platzierungswünsche (auch wenn Sie schriftlich festgehalten worden sind) haben für den Auftragnehmer keine Gültigkeit und sind nicht Bestandteil des Auftrages. Der Auftragnehmer wird sich anhand der Möglichkeiten bemühen, entspre- chende Platzierungswünsche zu berücksichtigen.

11.
Sind etwaige Mängel bei den gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang

 


deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Ausdruck keine Ansprüche.

12.
Der Farbdruck erfolgt im Vierfarb-Skalenbereich. Sonderfarben wie HKS und Pantone sind nicht möglich, werden aber nachem- pfunden. Etwaige leichte Farbab- weichungen müssen als wesent- licher Bestandteil dieses Vertrages vom Auftraggeber akzeptiert werden.

13.
Bei Nichtveröffentlichung der gewünschten Farbe hat der Auftrag- geber nur Anspruch auf Rück- zahlung des im Anzeigenvertrag vereinbarten Farbzuschlages.

14.
Im kaufmännischen Geschäfts- verkehr haftet der Auftragnehmer nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungshelfern.
In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Auftrag- entgelts beschränkt. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Belegexemplares geltend gemacht werden.

15.
Die Zahlung (Netto-Preis zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) sind ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rech- nungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% über dem jeweilig gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

16.
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel und Urkundenprozessen ist der Gerichtsstand und Erfüllungs- ort für beide Teile der Sitz des Auftragnehmers.

Für alle nicht erwähnten Geschäfts- bedingungen gelten HGB und BGB.

MediaZell® Agentur & Verlag für aktive Kommunikation

 


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Zusätzliche Geschäfts-
bedingungen des Verlages

Hier mit einem Klick als pdf-Datei erhältlich:
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

a)
Der Verlag wendet bei Entgegen- nahme und Prüfung der Anzeigen- texte die geschäftsübliche Sorgfalt an. Er haftet aber nicht, wenn er von dem Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird.
Durch Erteilung eines Anzeigen- auftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendar- stellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeigen bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

b)
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion gestellten Tex- und Bild- unterlagen. Dem Auftraggeber ob- liegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen.
Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beein- trächtigt werden. Erscheinen sis- tierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.

c)
Für nicht oder nicht termingerecht ausgeführte Anzeigen- oder Beilage- aufträge wird kein Schadensersatz geleistet. Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeits- friedens besteht kein Anspruch auf Auftragserfüllung oder Schadens- ersatz.

d)
Für zu gestaltende Anzeigen wählt der Verlag die Schrift, Satzan- ordnung, Umbruch und Umrandung entsprechend seinen technischen Möglichkeiten. Platzierungswün- sche werden nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. Der Verlag kann Anzeigen ohne vorheriger Platzierung auch passenden Themenbereichen zu ordnen, insoweit dem Auftraggeber keinerlei offensichtliche Nachteile entstehen.
Stellt der Werbung treibende Druckunterlagen zur Verfügung, so sind, wenn ein ungenügender Abdruck auf mangelhafte Druck- unterlagen zurückzuführen ist, Ansprüche jeder Art ausge- schlossen.
Bei fehlerhaften Wiederholungs- anzeigen ist jeder Anspruch ausgeschlossen, wenn der Inserent nicht vor Drucklegung der nächsten Anzeige auf den Fehler hinweist.

e)
Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber.

f)
Die Werbungsmittler und Werbe- agenturen sind verpflichtet, sich in



ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbung- treibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Eine Provision wird nicht gewährt, auch wenn der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen von ihm geliefert werden. Hier hat der Werbemittler allein mit seinem Auftraggeber bzw. Werbungtrei- benden sich zu einigen.
Für Anzeigenaufträge die zum er- mäßigten Ortspreis abgerechnet werden, und für amtliche Bekannt- machungen, private Gelegenheits- anzeigen, Familienanzeigen besteht ebenfals kein Anspruch auf Ver- mittlungsprovision.

g)
Für alle Anzeigen- und Beilagen- aufträge gelten die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die z. Zt. gültige Preisliste (MediaDaten). Abweichungen haben nur Gültigkeit nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag. Für Großkunden und Verlagsbeilagen sind Sondervereinbarungen möglich. Für die Anwendung eines Konzern- rabattes auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 75-prozentigen Kapital- beteiligung erforderlich. Frühestens mit Eingang dieser Bestätigung – nicht rückwirkend – wird den Toch- tergesellschaften der Nachlass lt. der gültigen Preisliste auf Anzeigen gewährt.
Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zu- sammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zu- sammenschluss verschiedener selb- ständiger hoheitlicher Organisa- tionen oder bei Zusammen- schlüssen, bei denen Körper- schaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Neue Preise und Geschäfts- bedingungen werden mit dem Tag ihres Inkrafttretens wirksam.

h)
Der Werbungtreibende hat insofern Anspruch auf einen entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Insertion einen Abschlussauftrag getätigt hat, der aufgrund der Anzeigenpreisliste zu einem Nach- lass von vornherein berechtigt. Am Ende des Abschlussjahres wird die abgenommene Anzeigenmenge er- mittelt, bei Minderabnahme wird der zu viel gewährte Rabatt nach- belastet. Nachträgliche Rabattgut- schriften und Gutschriften, die aus Zählabschlüssen resultieren, werden nur auf Anforderung des Kunden erstellt.
Gutschriften und Nachbelastungen werden erst ab einem Betrag in Höhe von 5,00 Euro aufgemacht. Den Anspruch darauf muss der Werbungtreibende spätestens vier Wochen nach Ablauf des Abschlussjahres an den Verlag stellen. Rabattabschlüsse sind möglich.

 


Zur Erfüllung des Abschlusses zählen alle Anzeigen, so weit sie nicht anderweitig zusätzlich konditioniert sind (Schaltung von Kombinationen etc.). Diese An- zeigen zählen, unabhängig der Anzahl der belegten Ausgaben, nur einmalig zur Abschluss erfüllung.

i)
Für die Verwaltung und Weitergabe von Chiffre-Zuschriften wird keine Gewähr übernommen. Ansprüche wegen Verlust oder Verzögerung in der Aushändigung sind ausge- schlossen. Keinerlei Haftung über- nimmt der Verlag für nicht oder nur teilweise erfolgte Rückgabe von Bewerbungsunterlagen durch den Auftraggeber.

j)
Im Rahmen der Geschäftsbe- ziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zweck als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß § 26, Absatz 1, und § 34, Absatz 1, Bundes- datenschutzgesetz).

k)
Anzeigen, bei denen als Absender eine Internet-Adresse angegeben ist, sind – wie auch gewerbliche Anzeigen – so kenntlich zu machen, dass ein gewerbliches Angebot deutlich ist. D. h., der Anbieter muss auch seinen Namen und die Anschrift in den Anzeigen nennen. Weigert sich der Inserent, Namen und Adresse anzugeben, kann der Verlag die Insertion ablehnen. Der Anzeigenkunde haftet in jedem Falle für Inhalt und Form der Anzeige.

l)
Die Orthografie von telefonisch übermittelten und / oder durch den Verlag selbst gesetzten Anzeigen- texten richtet sich nach der amtlich gültigen neuen Schreibweise (Rechtschreibreform). Ein Anspruch auf Einhaltung der vormals gültigen Schreibweise besteht nicht.

m)
Grundsätzlich gilt, dass jeder Anzeigentext und jede Bildunterlage schriftlich eingereicht werden muss, um Verwechslungen zu vermeiden. Deshalb nochmals: Der Verlag haftet für falsch verstandene Übermitlungen in keinster Weise. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass seine Text- und Bildunterlagen in jedem Fall unmissverständlich beim Verlag eingereicht werden.

n)
Anzeigen können nach Wahl des Verlages ohne Preisauf schlag in weiteren Ausgaben und Online- diensten veröffentlicht werden.

MediaZell® Agentur & Verlag für aktive Kommunikation

 

   
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